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Stiftungsrecht
  • Errichten und Verwalten von Stiftungen
  • gerichtliche oder aussergerichtliches Durchsetzen von Ansprüchen gegen Stiftungen, insbesondere:
    • Geltendmachen von ausländischen Erb- oder Pflichtteilsansprüchen
    • Vertretung von Begünstigten und Geltendmachen derer Rechte, wie Infor-mationsrechte, Ausschüttungsrechte
    • Anfechtungen von Stiftungen

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